Beim Anlegen des Überweisungsscheines im System ist entweder die Kostenträgernummer 79868 für die ärztliche Behandlung des Soldaten oder die 79869 zur Feststellung der Wehrdienstfähigkeit oder Musterungsuntersuchung einzutragen.
Die Behandlung von Soldaten der Bundeswehr erfolgt auf Überweisung des Bundeswehrarztes bzw. im Notfall durch Vorzeigen des Dienstausweises (im System ist in diesem Fall entweder in dem Feld mit der Feldkennung FK 4219 „Bundeswehrarzt“ einzutragen oder im Feld BSNR (Feldkennung FK 4241) die Pseudo-BSNR 73 99 999 00 und in Feld LANR (Feldkennung FK 4242) die Pseudo-LANR 999999999 einzugeben.
Zusätzlich ist die Personenkennziffer in der Feldkennung FK 4124 einzutragen. Die Personenkennziffer ist auf dem Überweisungsschein zu finden (z.B. 120969H9999).
Arznei- und Verbandsmittel sowie Heil- und Hilfsmittel dürfen grundsätzlich nur von einem Arzt der Bundeswehr verordnet werden. Der in Anspruch genommene Arzt gibt deshalb im Bedarfsfalle dem überweisenden Arzt der Bundeswehr formlos eine entsprechende Verordnungsempfehlung. Verordnungsvordrucke dürfen hierfür nicht verwandt werden.
Ist die sofortige Beschaffung eines Arznei- und Verbandsmittels erforderlich und ein Arzt der Bundeswehr nicht oder nicht rechtzeitig erreichbar, kann der in Anspruch genommene Arzt dieses auf einem in der vertragsärztlichen Versorgung geltenden Rezeptvordruck verordnen. Hierbei sind Dienstgrad, Name, Vorname, Personenkennziffer, Truppenteil und Standort des Soldaten sowie der Vermerk „Notfall“ auf dem Rezeptvordruck einzutragen.
Der Überweisungsschein ist in der Praxis aufzubewahren.
Die Vertragsgrundlage sowie ein Merkblatt zu den allgemeinen Abrechnungsmodalitäten finden Sie nachfolgend unter Links und Verweise.