Blockpraktikum

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Laut der Approbationsordnung müssen insgesamt fünf benotete Blockpraktika absolviert werden. Entscheidest du dich für ein Blockpraktikum in einer Arztpraxis, hast du die Gelegenheit, einen Einblick in die ambulante Patientenversorgung zu bekommen und zusätzlich die Abläufe und die Organisationsstruktur in der Praxis kennenzulernen.

Zusätzlich fördert die Kassenärztliche Vereinigung Saarland dein Blockpraktikum einmalig mit 250 Euro.

Voraussetzung ist, dass das Blockpraktikum in einer saarländischen Vertragsarztpraxis stattfindet und der Antrag vor Beginn bzw. im Laufe des Blockpraktikums gestellt wird.

Weiterhin zu dem Antrag benötigen wir:

  • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • die ausgefüllte Bescheinigung von der Vertragsarztpraxis. (siehe Anlage)

Deine Antragsunterlagen kannst du uns gerne auch per Kontaktformular (siehe unten) in einer zusammengefassten PDF-Datei zuschicken.

Die Bearbeitungszeit kann bis zu 6 Wochen andauern.

Nach dem Abschluss des Blockpraktikums müssen das Zeugnis, dass du von der Vertragsarztpraxis bekommst, und der ausgefüllte Bewertungsbogen*¹ der KV Saarland binnen eines Monats unaufgefordert zugesandt werden. Danach wird die Auszahlung des Förderbetrages veranlasst.

Für Fragen könnt ihr uns gerne per Telefon oder über das Kontaktformular kontaktieren.

Kontaktformular: Thema “medizinischer Nachwuchs”.

*¹ Der Bewertungsbogen wird dir nach korrekter Antragstellung postalisch zugesandt.

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