Ab dem 1. April 24 ist bei Vorliegen bestimmter Indikationen das Ausstellen einer Blankoverordnung bei der Ergotherapie möglich.
Hierunter zählen:
Diagnosegruppe SB1: Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten mit motorisch-funktionellen Schädigungen
Diagnosegruppe PS3: Wahnhafte und affektive Störungen / Abhängigkeitserkrankungen
Diagnosegruppe PS4: Dementielle Syndrome
Da Heilmittel, Behandlungseinheiten und Therapiefrequenz bei Blankorezepten vom Therapeuten festlegt werden, unterliegen diese Verordnungen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Ergotherapie_Blankoverordnung.pdf