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Blankoverordnungen bei Ergotherapie Stand 04/24

Ab dem 1. April 24 ist bei Vorliegen bestimmter Indikationen das Ausstellen einer Blankoverordnung bei der Ergotherapie möglich.

Hierunter zählen:

Diagnosegruppe SB1: Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten mit motorisch-funktionellen Schädigungen

Diagnosegruppe PS3: Wahnhafte und affektive Störungen / Abhängigkeitserkrankungen

Diagnosegruppe PS4: Dementielle Syndrome

Da Heilmittel, Behandlungseinheiten und Therapiefrequenz bei Blankorezepten vom Therapeuten festlegt werden, unterliegen diese Verordnungen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Ergotherapie_Blankoverordnung.pdf