Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird in der Arbeitswelt immer wichtiger – auch für Vertragsärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Ob Angehörigenpflege oder Kinderbetreuung – auch Männer übernehmen selbstverständlich familiäre Aufgaben.
In der Niederlassung gibt es Möglichkeiten die individuelle Work-Life-Balance zu verwirklichen:
Niederlassungsoptionen und Arbeitszeitmodelle
Die Zulassung kann mit vollem oder hälftigem Versorgungsauftrag beantragt werden. Eine Zulassung mit vollem Versorgungsauftrag ist unter anderem mit der Verpflichtung verbunden, am Vertragsarztsitz persönlich mindestens 20 Stunden pro Woche in Form von Sprechstunden zur Verfügung zu stehen. Die Gestaltung der Sprechstunden, kann der Vertragsarzt dagegen nach seinen individuellen Bedürfnissen frei wählen. Er entscheidet, ob der erste Patient um 7 Uhr oder erst um 12 Uhr seine Praxis betritt [um von ihm behandelt zu werden]. Auch ein freier Tag in der Woche ist vorstellbar.
Eine weitere Flexibilisierung stellt die Zulassung mit einem hälftigen Versorgungsauftrag (sog. Teilzulassung) da. Sie halbiert die vorgeschriebene Präsenz auf zehn Sprechstunden in der Woche.
Die Sprechzeiten sind allerdings nur ein Teil der ärztlichen Arbeitszeit, zuweilen kommen u.a. Hausbesuche und Bereitschaftsdienste dazu.
Vertretung bei Urlaub, Krankheit oder Elternzeit
Bei Urlaub oder Krankheit kann sich der Vertragsarzt von einem Kollegen der gleichen Fachgruppe vertreten lassen. Insgesamt kann dies bis zu einer Dauer von drei Monaten jährlich erfolgen. Eine längere Vertretung ist möglich, muss aber von der KV Saarland genehmigt werden.
Niedergelassene Ärztinnen [und Psychotherapeutinnen] können sich nach Geburt ihres Kindes bis zu einem Jahr lang in ihrer eigenen Praxis vertreten lassen. Wer möchte, kann in der Elternzeit seine Zulassung ruhen lassen. Auch ein hälftiges Ruhen ist möglich – in diesem Fall muss die Praxis nur zehn statt 20 Sprechstunden in der Woche anbieten. Das Ruhen der Zulassung ist zeitlich befristet und kann für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren beantragt werden.
In der Erziehungszeit können Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten bei der KV Saarland einen sogenannten Entlastungsassistenten beantragen, der bis zu 36 Monate lang einen Teil der Aufgaben übernimmt.
Eine längerfristige Reduzierung der Arbeitszeit kann durch die Anstellung eines weiteren Arztes in Teil- oder Vollzeit erreicht werden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass in gesperrten Planungsbereichen eine Anstellung im Jobsharing erfolgen muss.