Informationen zur Arzneimittelrichtlinie und sonstige Vereinbarungen/ Informationen Stand 02/24

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Bei der Verordnung von Arzneimitteln sind die Vorgaben der Arzneimittel-Richtlinie zu beachten.

Die Arzneimittel-Richtlinie regelt auch den Leistungsumfang für arzneimittelähnliche Medizinprodukte (z.B. einige Läuse- und Abführmittel) und für enterale Ernährung.

Unter “Links und Verweise” finden Sie alle Informationen sowie Merkblätter zum Herunterladen.

Um Ihnen bei der Lösung ungeklärter Fragen in der Verordnung von Arzneimitteln und Verbandstoffen behilflich zu sein, haben wir eine Faxanfrage für Sie erstellt. Sie finden das Faxanfrageformular zur Verordnungsfähigkeit einzelner Arzneimittel unter den “Links und Verweise”.

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