Nur wer über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügt, kann zur vertragsärztlichen oder -psychotherapeutischen Versorgung zugelassen oder ermächtigt werden.
Mehr Informationen erhalten Sie hier.
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Arzt & Psychotherapeut
- Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit
- Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit im Rahmen von Job-Sharing
- Verzicht auf die Zulassung
- Hälftiger Verzicht auf die Zulassung
- Verzicht auf die Zulassung zur Anstellung
- Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Arztes
- Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Arztes im Job-Sharing
- Antrag auf Genehmigung zur Verlegung des Vertragsarztsitzes
MVZ
- Antrag auf Zulassung als MVZ
- Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Arztes in einem MVZ
- Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Arztes im Job-Sharing in einem MVZ
- Verzicht auf die Zulassung zur Anstellung in einem MVZ
Ermächtigung
Bitte beachten Sie, dass über Anträge an den Sitzungsterminen des Zulassungsausschusses nur entschieden werden kann, wenn diese vollständig vorliegen.