Die KV Saarland hat sich bei den förderungswürdigen Regionen auf Kriterien verständigt, die aus dem aktuellen Bedarfsplan abgeleitet sind. So unterstützen wir die Niederlassung in Mittelbereichen bzw. Landkreisen, in denen in den nächsten Jahren mehrere Praxen schließen könnten, weil Ärzte in den Ruhestand gehen. Das erlaubt einen Einfluss auf die räumliche Verteilung der Praxissitze und damit eine zielgenauere Förderung.
In Bezug auf die hausärztliche Versorgung wurde durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Saarland in der Sitzung am 30.10.2024 für die Mittelbereiche Wadern, Neunkirchen, Lebach und St. Ingbert eine drohende Unterversorgung festgestellt. Hier kann daher ab sofort eine Ansiedlungsförderung gem. § 105 Abs. 1a SGB V der Strukturfondsrichtlinie der KVS für Hausärztinnen oder Hausärzte in Höhe von bis zu 30.000,00 € erfolgen.
Zu dem Mittelbereich Wadern gehört die Stadt Wadern, Nonnweiler und Weiskirchen (jeweils mit allen Ortsteilen).
Zu dem Mittelbereich Neunkirchen gehört die Stadt Neunkirchen, Ottweiler sowie die Gemeinden Illingen, Merchweiler, Schiffweiler und Spiesen-Elversberg (jeweils mit allen Ortsteilen).
Zu dem Mittelbereich Lebach gehört die Stadt Lebach sowie die Gemeinden Eppelborn und Schmelz (jeweils mit allen Ortsteilen).
Zu dem Mittelbereich St. Ingbert gehört die Stadt St. Ingbert und die Gemeinde Mandelbachtal (jeweils mit allen Ortsteilen).
In Bezug auf die fachärztliche Versorgung wurde durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Saarland in der Sitzung am 30.10.2024 für den Saarpfalz-Kreis eine Unterversorgung festgestellt. Hier kann daher ab sofort eine Ansiedlungsförderung gem. § 105 Abs. 1a SGB V der Strukturfondsrichtlinie der KVS für Hautärzte (Fachärzte der Haut- und Geschlechtskrankheiten) in Höhe von bis zu 60.000,00 € erfolgen.
Zusätzlich führt die KV Saarland Versorgungsanalysen durch, die neben den Beschlüssen des Landesausschusses weitere Kriterien für eine finanzielle Förderung vorsehen. So blicken wir in die saarländischen Gemeinden. Zeigt sich hier eine Versorgungssituation, die zukünftig auf einen Engpass in der hausärztlichen Versorgung hindeutet, fördert die KV Saarland die Ansiedlung von Hausärzten mit bis zu 30.000,00 €.
Aktuell sind hausärztliche Anstellungen und Niederlassungen in folgenden saarländischen Gemeinden mit bis zu 30.000,00 € förderfähig:
Namborn
Nalbach
Ensdorf
Perl
Großrosseln
Mettlach
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen über unsere Förderungen? Kommen Sie gerne auf uns zu. Das Team Nachwuchsförderung der KV Saarland freut sich auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht. Melden Sie sich gerne telefonisch unter 0681-998370 oder per E-Mail unter nachwuchs@kvsaarland.de.
Der Vorstand gewährt die Förderung auf Antrag als Einzelfallentscheidung.
Alle Einzelheiten haben wir in unserer Richtlinie zusammengefasst (s. Anlagen)
1 Es besteht keine Rechtskraft für die Verbindlichkeit dieses Förderverzeichnis.