Press Ctrl/Cmd + P to print
or save as PDF

Anforderungen an Desinfektionsmittel für den Einsatz in infektionshygienisch sensiblen Bereichen

Der Einsatz wirksamer Desinfektionsverfahren ist u. a. angesichts des zunehmenden Auftretens antibiotikaresistenter Erreger in den letzten Jahren wieder gestiegen.

Identifizierung infektionshygienisch sensibler Bereiche

Das Schutzziel der Anwendung von Desinfektionsmitteln im medizinischen Bereich muss anhand der tatsächlichen Infektionsrisiken vor Ort definiert werden.

Grundsätzlich sind medizinische Einrichtungen gem. § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) als infektionshygienisch sensible Bereiche definiert, für deren qualitätsgesicherte Hygienemaßnahmen die Gesundheitsbehörden eine Überwachungsfunktion haben.

Praxen und medizinische Versorgungszentren müssen einen Desinfektionsplan erstellen, in dem Desinfektionsmaßnahmen im Detail beschrieben und verbindlich festgelegt werden.

Der Anwender muss sich davon überzeugen, dass die für den Einsatz benötigte Wirksamkeit der Desinfektionsmittel gewährleistet ist. Grundsätzlich soll eine Desinfektion ausschließlich dann erfolgen, wenn sie medizinisch indiziert und ihre sachgerechte Durchführung mit qualitätsgesicherten Produkten gewährleistet ist. Diese Maßgabe gilt grundsätzlich für alle infektionshygienisch sensiblen Bereiche. Die anlassbezogene Häufigkeit und der Anwendungszeitraum können sich zwischen den Bereichen und Konstellationen unterscheiden, nicht aber die Anforderungen an die Qualität und an die geprüfte Wirksamkeit des Desinfektionsmittels.

Chemische Desinfektionsmittel können in Deutschland als Biozidprodukte, Medizinprodukte oder im
Fall der Hautantiseptika als Arzneimittel zugelassen werden. Die frühere Zuordnung von Händedesinfektionsmitteln als Arzneimittel besteht nicht mehr. Das bedeutet, dass nur bereits zugelassene Produkte für die Anwendung zur Händedesinfektion weiterhin als Arzneimittel zugelassen sein können, aber neue Produkte für diese Anwendung nunmehr als Biozidprodukte zugelassen werden.

Produkte oder Verfahren aus diesen Listen gewährleisten ein hohes Maß an Sicherheit:

Unser Referent für Hygiene Henning Adam berät Sie gerne mit seinem Fachwissen zu Anforderungen an Desinfektionsmittel für den Einsatz in infektionshygienisch sensiblen Bereichen sowohl telefonisch als auch schriftlich auf Anfragen über das Kontaktformular