Die GOP 01470 (Zusatzpauschale für das Ausstellen einer Erstverordnung einer DIGA) wurde im Januar 2021 befristet bis zum 31.12.2022 in den EBM aufgenommen.
Seit Januar 2023 ist die Leistung nicht mehr gesondert berechnungsfähig und wird in den Anhang 1 des EBM überführt, sie ist somit Inhalt der Versicherten- oder Grundpauschale.