Die Ärztliche Stelle des Saarlandes

Geschätzte Lesedauer: 1 min

Allgemeines

Arbeit der Ärztlichen Stellen §§ 128 bis 130 StrlSchV

Die Grundlagen der Tätigkeiten der Ärztlichen Stellen werden in § 130 StrlSchV beschrieben.

Die Ärztlichen und Zahnärztlichen Stellen prüfen im Rahmen der Qualitätssicherung z.B. ob

– die jeweilige Anwendung von ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen gerechtfertigt ist,
– die eingesetzten Anlagen und die damit angewendeten Verfahren den nach dem Stand von Wissenschaft und Technik notwendigen Qualitätsstandards entsprechen,
– die diagnostischen Referenzwerte nicht ungerechtfertigt überschritten werden,
– ein Verfahren vorliegt, mit dem Vorkommnisse bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe erkannt und bearbeitet werden,
– schriftliche Arbeitsanweisungen erstellt wurden.

Die Ärztliche Stelle berät die Anwender von ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffen in Bezug auf die Optimierung des Strahlenschutzes, der Bild- und Anwendungsqualität und der rechtfertigenden Indikation.

Sie hat desweitern der zuständigen Aufsichtsbehörde regelmäßig die Ergebnisse der Prüfungen, die Daten der Expositionen und Nichtbeachtung der Optimierungsvorschläge mitzuteilen.

Die Prüftätigkeit der Ärztlichen Stelle umfasst alle Röntgeneinrichtungen, alle nuklearmedizinischen sowie alle strahlentherapeutischen Einrichtungen im stationären und ambulanten Bereich.

Träger der Ärztlichen Stelle des Saarlandes

Die Ärztliche Stelle des Saarlandes ist eine gemeinsame Einrichtung der Ärztekammer des Saarlandes und der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland. Die Ärztliche Stelle ist in die Geschäftsbereiche Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin aufgeteilt.

Geschäftsbereich Röntgendiagnostik

Für die Prüfungen zur Qualitätssicherung von Röntgenanlagen fordert die Ärztliche Stelle regelmäßig Unterlagen zu den Anlagen (Abnahmeprüfung, Konstanzprüfung, Filmverarbeitung) und Röntgenaufnahmen incl. der Dosiswerte und Angaben zur rechtfertigenden Indikation an und prüft diese.

Geschäftsbereich Nuklearmedizin

Neben den Überprüfungen der nuklearmedizinischen Geräte (allgemeine Unterlagen wie zum Beispiel Umgangsgenehmigung, Betriebsbuch sowie Konstanz- und Zustandsprüfungen der Geräte) werden patientenbezogene Unterlagen (Untersuchungen und Behandlungen mit offenen radioaktiven Stoffen incl. der Angaben zur rechtfertigenden Indikation und der verabreichten Aktivität) regelmäßig angefordert und überprüft.

Geschäftsbereich Strahlentherapie

Die Prüfung zur Qualitätssicherung erfolgt in strahlentherapeutischen Einrichtungen im Rahmen eines Audits, d.h. einer Vorort-Prüfung durch die Mitglieder der Ärztlichen Stelle Strahlentherapie. Im Rahmen dieses Audits erfolgt z.B. eine Überprüfung der technischen Voraussetzungen durch einen Medizinphysikexperten, eine Einsicht in die Dokumentation der Qualitätssicherungsmaßnahmen und eine Einsichtnahme in zufällig ausgesuchte Patientenakten incl. der Behandlungsplanung.

Die Geschäftsstelle der Ärztlichen Stelle ist bei der KV Saarland angesiedelt:

Telefon: 0681 99 83 70

Fax: 0681 99 83 75 30

E-Mail: aes-saar@kvsaarland.de

Weitere Informationen finden Sie hier.

War dieser Artikel hilfreich?
Nein