2023: Vertrag Ärzte/UV-Träger – Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission zur Änderung der UV-GOÄ

Geschätzte Lesedauer: 1 min

Die Ständige Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger hat in ihrer Sitzung am 30. November 2022 die nachfolgend aufgeführten Änderungen der Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) beschlossen.

Erhöhung von Gebühren

Die Erhöhungen der Gebühren sind ein Ausgleich für die gestiegenen Kosten der Ärzte und Ärztinnen bei der Betreuung von Unfallverletzten für die gesetzliche Unfallversicherung. Insbesondere werden die Gebühren für den D-Arzt-Bericht (F 1000) und die Zuschlagspositionen für das ambulante Operieren um mehr als 10 Prozent angehoben:

  • Nr. 132 (D-Bericht): 20,00 Euro
  • Nr. 442: 35,83 Euro
  • Nr. 442a: 19,47 Euro
  • Nr. 443: 67,20 Euro
  • Nr. 444: 116,47 Euro
  • Nr. 445: 197,10 Euro

Aufnahme neuer Gebühren

Weiterhin sind neue Gebühren in die UV-GOÄ aufgenommen worden, die es zum Beispiel ermöglichen, auch Unfallverletzte telemedizinisch zu beraten. Telemedizinische Beratungsleistungen sind nunmehr Bestandteil der UV-GOÄ und in den neuen Nummern 10 und 10a UV-GOÄ abgebildet:

  • Nr. 10: 8,00 Euro
  • Nr. 10a: 16,00 Euro

Die inhaltlichen und technischen Voraussetzungen zur Leistungserbringung sind in der neuen Leistungsbeschreibung aufgeführt. Die Vergütung erfolgt nur in der Besonderen Heilbehandlung.

Bei Kontrollen von Frakturen bei Kindern und Jugendlichen (bis zum 18. Geburtstag) soll zukünftig verstärkt auf die bildgebende Sonografie gesetzt werden. Damit soll die Strahlenbelastung durch Röntgenkontrolluntersuchungen verringert werden. Zur Steigerung der Attraktivität der Erbringung und Abrechnung dieser Leistungen wurden deshalb die zwei neuen Gebührennummern in die UV-GOÄ aufgenommen:

  • Nr. 411 und Nr. 411a: 35,00 Euro

Weitere Anpassungen und Gebührenerhöhungen

Im Bereich Berufskrankheiten wurden bei den Therapien von Hauterkrankungen Änderungen in den Leistungslegenden zu den Nummern 196 und 379 UV-GOÄ vorgenommen. Zudem wurde eine höhere Vergütung um 14 Prozent bei den Nummern 380 UV-GOÄ bis 382 UV-GOÄ „Impfungen und Testungen“ beschlossen.

Umfangreiche Änderungen in den Leistungslegenden und zwei neue Abrechnungsmöglichkeiten wurden bei den Gebührennummern 570 bis 573 UV-GOÄ beschlossen. Nunmehr sind auch die photodynamische Tageslichttherapie sowie die technisch simulierte photodynamische Tageslichttherapie Bestandteil der UV-GOÄ. Die Nummer 740a wurde um weitere vergleichbare leitliniengerechte Therapien (chemochirurgische Therapien aktinischer Keratosen) erweitert.

Inkrafttreten und Veröffentlichung

Die Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Die aktuelle UV-GOÄ wird auch auf der Internetseite der KBV bereitgestellt: www.kbv.de/html/uv.php. Die Beschlüsse sind diesem Rundschreiben als Anlage beigefügt.

War dieser Artikel hilfreich?
Nein