Wir informieren Sie über die erneute Verlängerung einer Sonderregelung in der Unfallversicherung bis zum 31. Dezember 2021. Dabei geht es um die im Mai 2020 vereinbarte Hygienepauschale für Durchgangsärzte, mit der sich die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung an den Mehraufwendungen für Infektionsschutz während der COVID-19-Pandemie beteiligen.
Zum Hintergrund:
Die Hygienepauschale in Höhe von 4 Euro pro Behandlungstag erhalten Durchgangsärzte zusätzlich zu den Behandlungskosten für die ambulante Behandlung von Unfallverletzten. Sie kann als „Besondere Kosten“ mit der Bezeichnung „COVID-19-Pauschale“ mit jeder regulären Behandlungsabrechnung nach § 64 Absatz 1 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger abgerechnet werden. Die Vergütungsregelung gilt rückwirkend seit dem 16. März 2020 und wurde bereits mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 30. September 2021.