2021: Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 Vertrag Ärzte/ Unfallversicherungsträger

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Die Ständige Gebührenkommission hat in ihrer Sitzung am 18. November 2021 Beschlüsse zur Änderung der Gebührenordnung UV-GOÄ gefasst.

Folgende Gebührenanpassungen bzw. Änderungen in der GOÄ wurden beschlossen:

Teil B. VI. „Besondere Regelungen“ im Überblick:

  • Nummer: 146 und 147
  • Leistung: Formulargutachten Vordruck A 4200 und A 4202 – Erstes Rentengutachten
  • Neue Gebühr: 140,00 €
  • Nummer:148 bis 152
  • Leistung: Formulargutachten Vordruck A 4500, A 4502, A 4510, A 4512 und A 4520 – Zweites Rentengutachten
  • Neue Gebühr: 115,00 €
  • Nummer: 160
  • Leistung: Freie Gutachten – Begutachtungsmaterie mit normalem Schwierigkeitsgrad
  • Neue Gebühr: 330,00 €
  • Nummer: 161
  • Leistung: Freie Gutachten – Begutachtungsmaterie mit hohem Schwierigkeitsgrad
  • Neue Gebühr: 570,00 €
  • Nummer: 165
  • Leistung: Freie Gutachten – Begutachtungsmaterie mit hohem Schwierigkeitsgrad und sehr hohem zeitlichen Aufwand
  • Neue Gebühr: 840,00 €

Für die Abrechnung der neuen deutlich höheren Gutachtengebühren ab 1. Januar 2022 gilt der Tag der Untersuchung.

Teil C. I. „Anlegen von Verbänden“

Im Teil C. I. „Anlegen von Verbänden“ sind die Gebühren der Besonderen Kosten für niedergelassene Durchgangsärzte bei der Nummer 203A auf 4,50 Euro und bei der Nummer 203B auf 6,50 Euro geändert worden.

Teil L. VIII. „Neurochirurgie“

Im Teil L. VIII. „Neurochirurgie“ ist mit der Nummer 2570a UV-GOÄ eine neue Gebühr vereinbart worden. Künftig kann die Leistung „Nervenstimulator- Aggregatwechsel“ abgerechnet werden, für die es bisher keine UV-GOÄ-Nummer gab.

Die vorgenannten Änderungen gelten ab 1. Januar 2022.

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