(KVS Fax-News vom 17.12.2024)
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
zum 01. Januar 2025 haben KBV und GKV-Spitzenverband verschiedene Maßnahmen Förderung von Heimdialysen bei Erwachsenen beschlossen. Zudem werden die Bewertungen aller Dialysekostenpauschalen zum 1. Januar 2025 angehoben. Der im Bewertungsausschuss gefasste Beschluss sieht vor, dass die Kostenpauschalen 40815 bis 40819 für Patienten unter 18 Jahren um 3,85 Prozent steigen.
Zuschlag zur Heimdialyse
Die Kostenpauschalen für über 18-jährige Dialysepatienten (GOP 40825 bis 40838) werden durchschnittlich um 3,0 Prozent erhöht. Insbesondere zur Förderung kleinerer Dialysepraxen und zur Anpassung der Abstaffelungshöhe für große Dialysepraxen werden die Preisstufen 1 und 4 der Kostenpauschalen 40823 und 40824 für Zentrumsdialysen stärker als die anderen Preisstufen angehoben. Mit dem restlichen Geld aus der OW-Steigerung von 3,85 Prozent werden vor allem Heimdialysen bei Erwachsenen gefördert.
Dazu werden drei neue Kostenpauschalen eingeführt:
- GOP 40845 – Zuschlag zur Kostenpauschale 40825 (96,50 Euro)
Zuschlag zur Kostenpauschale 40825 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung (Peritonealdialyse als CAPD oder CCPD oder Heimhämodialyse) für einen Zeitraum von insgesamt 52 Wochen berechnungsfähig.
- GOP 40846 – Zuschlag zur Kostenpauschale 40826 (13,79 Euro)
Zuschlag zur Kostenpauschale 40826 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung (Peritonealdialyse als CAPD oder CCPD), für einen Zeitraum von insgesamt 52 Wochen je durchgeführter Dialyse höchstens dreimal in der Kalenderwoche berechnungsfähig.
- GOP 40847 – Zuschlag zur Kostenpauschale 40827 (32,17 Euro)
Zuschlag zur Kostenpauschale 40827 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung (Heimhämodialyse), für einen Zeitraum von insgesamt 52 Wochen, je durchgeführter Dialyse höchstens zweimal in der Kalenderwoche berechnungsfähig.
Zudem werden Zuschläge für die kontinuierliche zyklische Peritonealdialyse (GOP 40841 und 40842) und die Heimhämodialyse (GOP 40843 und 40844) aufgenommen und damit ein technischer Mehraufwand gegenüber den bisher in den Pauschalen berücksichtigten Kosten vergütet.
Zuschlag zur Nachtdialyse
Neu ist außerdem ein Zuschlag für Nachtdialysen (GOP 40840 / 26,50 Euro). Er wird zusätzlich zu den Kostenpauschalen 40823 oder 40824 je Dialyse bis zu dreimal in der Behandlungswoche gezahlt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KBV unter folgendem Link:
https://www.kbv.de/html/1150_73122.php
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Saarland