Zweitmeinung Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators

Patienten haben für verschiedene planbare Eingriffe einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung.

Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.

Herzchirurgie
Innere Medizin und Kardiologie
FA mit SP Kinder- und Jugend-Kardiologie
01645
Aufklärung und Beratung sowie Zusammenstellung der Patientenunterlagen gemäß § 6 Abs. 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Zweitmeinungsverfahren
01645C
Aufklärung und Beratung sowie Zusammenstellung der Patientenunterlagen gemäß § 6 Abs. 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Zweitmeinungsverfahren (Zweitmeinungsverfahren bei einer bevorstehenden Schulterarthroskopie)