Strahlentherapie

Die Strahlentherapie (Radiotherapie) stellt – neben Operation und Chemotherapie – die dritte Säule der modernen Krebstherapie dar. Durch die Behandlung mit ionisierender Strahlung werden Tumoren unter Kontrolle gehalten oder zerstört. Häufig kommen sogenannte multimodale Therapiekonzepte zum Einsatz. Dabei werden verschiedene Behandlungsmöglichkeiten miteinander kombiniert. So kann einer operativen Tumorentfernung etwa eine kombinierte Radiochemotherapie (Strahlentherapie kombiniert mit Chemotherapie) folgen. Die Behandlung einiger gutartiger Erkrankungen mittels Strahlentherapie ist ebenfalls möglich, spielt aber in der modernen Medizin nur eine untergeordnete Rolle.

Ionisierende Strahlung erzeugt Schäden am Erbgut der bestrahlten Zellen und kann dadurch Zellteilungen verhindern und Zellen zum Absterben bringen. Gesundes Gewebe besitzt Reparaturmechanismen, durch die entstandene Schäden in der Erbinformation beseitigt werden können. In Krebszellen funktionieren diese Mechanismen oft nur eingeschränkt. Dadurch erklärt sich, dass viele bösartige Tumoren besonders empfindlich auf ionisierende Bestrahlung reagieren.

Bei der Strahlentherapie wird eine hohe Strahlendosis in einen lokal eng begrenzten Bereich, das sogenannte Zielvolumen (bestehend aus dem Tumor und seinem Ausbreitungsgebiet), eingestrahlt. Ziel ist es, den Tumor zu vernichten. Gleichzeitig sollen benachbarte strahlenempfindliche Organe und Gewebe (sogenannte Risikoorgane) geschont werden.

Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.

Strahlentherapie
Kapitel 25
Strahlentherapeutische Gebührenordnungspositionen