Soziotherapie ist eine Betreuungsleistung für schwer psychisch kranke Menschen, durch die Krankenhausaufenthalte vermieden werden sollen. Die Patienten sollen durch Soziotherapie in die Lage versetzt werden, ambulante ärztliche und psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Erst wenn eine Genehmigung der KV vorliegt, darf Soziotherapie verordnet und zulasten der Krankenkassen abgerechnet werden.
Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.