Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität bei der Erbringung von ärztlichen Leistungen zur Diagnostik und zur ambulanten Eradikationstherapie von mit dem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) besiedelten und infizierten Patienten sowie von Risikopatienten – im Folgenden MRSA-Leistungen genannt – gesichert werden soll.
Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.