Die KVS hat mit der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse zum 01.01.2022 und mit der DAK-Gesundheit zum 01.04.2022 einen Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Folge- und Begleiterkrankungen chronischer Erkrankungen geschlossen. Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist mit Wirkung zum 01.07.2022 dem Vertrag mit der DAK-G beigetreten.
Im Mittelpunkt der Verträge steht die Verbesserung und Förderung der medizinischen Versorgung sowie frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Folge- und Begleiterkrankungen chronischer Erkrankungen (Diabetes und/oder Hypertonie).
Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.