Außerklinische Intensivpflege (AKI)

Verordnungen von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege erfolgen bei Patientinnen und Patienten mit besonders hohem Bedarf am medizinischer Behandlungspflege. Hier ist die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft zur individuelle Kontrolle und Einsatzbereitschaft oder ein vergleichbar intensiver Einsatz einer Pflegefachkraft erforderlich.

Das Ziel ist, insbesondere bei beatmeten bzw. trachealkanülierten Patientinnen und Patienten eine Beatmungsentwöhnungs- bzw. Dekanülierungspotenzial zu erkennen und auszuschöpfen, Fehlanzeigen in der außerklinischen Intensivpflege zu beseitigen und Qualitäts- und Versorgungsmängel abzuwenden.

Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.

Allgemeinchirurgie
Allgemeinmedizin
Anästhesiologie
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Innere Medizin und Pneumologie
Innere Medizin - fachärztliche Versorgung -
Innere Medizin - hausärztliche Versorgung -
Kinder- und Jugendmedizin
Neurologie
Neurochirurgie
FA mit ZWB Intensivmedizin
FA mit ZWB Kinder- und Jugend-Pneumologie
37700
Erhebung gemäß § 5 der AKI-RL unter Verwendung des Vordrucks nach Muster 62 Teil A
37701
Zuschlag zur GOP 37700 für die Durchführung der Erhebung im Rahmen eines Besuchs nach der GOP 01410 oder 01413
37704
Zuschlag zur GOP 37700 für die Schluckendoskopie
37705
Zuschlag zur GOP 37700 für die Bestimmung des Säurebasenhaushalts und Blutgasanalyse
37706
Grundpauschale im Zusammenhang mit der GOP 37700 für Ärzte und Krankenhäuser gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 der AKI-RL
37710
Verordnung außerklinischer Intensivpflege unter Verwendung des Vordrucks nach Muster 62 Teil B und C
37711
Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für den die außerklinische Intensivpflege koordinierenden Vertragsarzt gemäß § 12 Abs. 1 der AKI-RL
37714
Pauschale für die konsiliarische Erörterung und Beurteilung medizinischer Fragestellungen durch einen konsiliarisch tätigen Arzt
37720
Fallkonferenz gemäß § 12 Abs. 2 der AKI-RL