Verordnungen von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege erfolgen bei Patientinnen und Patienten mit besonders hohem Bedarf am medizinischer Behandlungspflege. Hier ist die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft zur individuelle Kontrolle und Einsatzbereitschaft oder ein vergleichbar intensiver Einsatz einer Pflegefachkraft erforderlich.
Das Ziel ist, insbesondere bei beatmeten bzw. trachealkanülierten Patientinnen und Patienten eine Beatmungsentwöhnungs- bzw. Dekanülierungspotenzial zu erkennen und auszuschöpfen, Fehlanzeigen in der außerklinischen Intensivpflege zu beseitigen und Qualitäts- und Versorgungsmängel abzuwenden.
Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.