Verordnungsanfragen – Bereich BVP

Bitte beachten Sie, dass wir diesen Service nur für unsere Mitglieder anbieten.

Haben Sie Fragen zu der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen bei der Verordnung eines Arzneimittels / Verbandmittels oder zum Bezug von Sprechstundenbedarf, teilen Sie uns diese bitte mit.

Der Versicherte hat im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung gegen den Vertragsarzt einen Anspruch auf diejenige Behandlung, welche aufgrund des Behandlungsverhältnisses nach den ärztlichen und rechtlichen Maßstäben erforderlich ist. Dazu gehört insbesondere die Beachtung der Regeln der ärztlichen Kunst auf der Grundlage des Standes der medizinischen Erkenntnisse.

Sie haben sicher Verständnis dafür, dass wir keine medizinischen Beurteilungen abgeben können und nur die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutern. Die konkrete Entscheidung kann nur von Ihnen unter Abwägung Ihrer Erkenntnisse im Einzelfall getroffen werden.

Nachfolgende Anfrage bezieht sich auf die Verordnungsfähigkeit als: