Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine medizinische Anwendung, mit der eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation möglich ist.
Für Patienten ist die ePA bisher freiwillig, die ePA wird auf ihren Antrag über die Krankenkasse angelegt.
Ab Januar 2025 wird sich dies ändern:
alle gesetzlich Krankenversicherten erhalten eine elektronische Patientenakte, es sei denn sie widersprechen.