Die Ärztekammer des Saarlandes weist auf folgende aktuelle Änderung des Berufsbildungsgesetzes hin: Neu ab 01.08.2024 ist § 15 Abs. 2 S.1 BBiG: Ab sofort gelten die Wegezeiten von der Arbeit zur Schule und von der Schule zur Arbeit als Arbeitszeit.
Für Rückfragen steht die Ärztekammer des Saarlandes zur Verfügung: Referat Aus- und Weiterbildung Med. Fachangestellte