Foto: Robert Kneschke/Stock.Adobe.com
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Anrechnung von Berufsschul- und Wegezeiten

Die Ärztekammer des Saarlandes weist auf folgende aktuelle Änderung des Berufsbildungsgesetzes hin: Neu ab 01.08.2024 ist § 15 Abs. 2 S.1 BBiG: Ab sofort gelten die Wegezeiten von der Arbeit zur Schule und von der Schule zur Arbeit als Arbeitszeit.

Für Rückfragen steht die Ärztekammer des Saarlandes zur Verfügung: Referat Aus- und Weiterbildung Med. Fachangestellte

https://www.aerztekammer-saarland.de/mfa/

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