Anpassung der KVS-Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland wurde an mehreren Stellen redaktionell überarbeitet. Zusätzlich erfolgten eine Änderung in Bezug auf das Einladungsverfahren in § 2 sowie Anpassungen in § 11 (Anpassung an elektronische Prozesse).
Geschäftsordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland
Anpassung der Gebührenordnung (gemäß § 20 Abs. 2 der Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland)
Die Vertreterversammlung beschließt die Gebührenordnung gemäß § 20 Absatz 2 der Satzung der KV Saarland in der nachfolgenden Textfassung. Der Honorarbescheid der KV Saarland wird bereits seit einigen Jahren sowohl in Papierform als auch digital zur Verfügung gestellt. Zwischenzeitlich haben sich rund 50 % der Praxen auf der Basis entsprechender individueller Erklärungen für die ausschließlich digitale Zustellung des Honorarbescheides entschieden. Da sich diese digitale Zustellung des Honorarbescheides dauerhaft kostengünstiger auf die Haushaltsmittel der KV Saarland auswirkt, wird künftig nur noch diese Form mit dem allgemeinen Verwaltungskostensatz gedeckt.
Gebührenordnung gemäß § 20 Absatz 2 der Satzung der KV Saarland