Die Abrechnungsbestimmungen der KV Saarland wurden überarbeitet und aktualisiert. Die Vertreterversammlung der KV Saarland hat den Änderungen in ihrer Sitzung vom 04.12.2024 zugestimmt.
Die geänderte Version tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Bislang wurde quartalsweise mit der Abrechnung, die elektronisch übermittelt wird, eine Sammelerklärung in Papierform eingereicht. Dieses Formular soll durch einen digitalen Prozess ersetzt werden. Hierzu ist jedoch eine Änderung der Abrechnungsbestimmungen erforderlich.