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Neuaufnahme in den EBM zum 01. Januar 2025

(KVS Fax-News vom 23.12.2024)

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

der Bewertungsausschuss (BA) hat zum 1. Januar 2025 zwei weitere Leistungen in den EBM aufgenommen. Alle Leistungen werden zunächst extrabudgetär gezahlt.

  • GOP 02345 – Zusatzpauschale für die Gabe von Tofersen (609 Punkte) in den Abschnitt 2.3 EBM

Nurvon Fachärztinnen und Fachärzten für Neurologie, Nervenheilkunde und Neurochirurgie berechnungsfähig. Die GOP ist auf höchsten fünfmal im BHF begrenzt.

  • GOP 01966 – Zuschlag zu einem implantatbezogenen Eingriff an Hüft- und Kniegelenken (78 Punkte) in den Abschnitt 31.2.4 oder 36.2.4 EBM

Die Erfassung, Speicherung und Übermittlung von Daten über eine implantatbezogene Maßnahme mit Endoprothesen an Hüft- und/oder Kniegelenken an die Register- und Vertrauensstelle sowie die Patienteninformation. Die Gebührenordnungsposition 01966 ist im Falle einer Vervollständigung oder Korrektur gemäß § 17 IRegBV einer bereits erfolgten Meldung nicht erneut berechnungsfähig. Nur von Fachärzten für Chirurgie, Orthopädie, Orthopädie und Unfallchirurgie berechnungsfähig.

Die GOP 40162 – Kostenpauschale für die Meldegebühr wurde um die GOP 01966 erweitert. Die Kostenpauschale ist mit 6,24 € bewertet.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte im Beschluss und auf der Homepage der KBV unter folgendem Link:

www.kbv.de/984706

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Kassenärztliche Vereinigung Saarland

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