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COVID-19: Neuer Impfstoff Nuvaxovid JN.1 sowie Hinweise zur Impfstoffbestellung zum Jahreswechsel 2024/2025

(KVS-Fax-News vom 05.12.2024)

Das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) hat uns informiert, dass die Markteinführung eines neuen COVID-19-Impfstoffes kurz bevorsteht. Es handelt sich um den an die SARS-CoV-2-Variante JN.1 angepassten COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid® JN.1 von Novavax, der bei Personen ab 12 Jahren angewendet werden kann.

Hinweise zur Bestellung

Ärztinnen und Ärzte können den Impfstoff Nuvaxovid® JN.1 erstmals für die Kalenderwoche 51 (16. bis 22. Dezember) bestellen. Der Impfstoff wird in Vials mit je einer Impfstoffdosis zur Verfügung gestellt. Die Bestellungen müssen bis Dienstag, 10. Dezember, um 12 Uhr, in der Apotheke vorliegen. Danach ist wie bisher jeweils eine Bestellung bis Dienstagmittag für den Bedarf der darauffolgenden Woche möglich.

Anspruch, Erstattungsfähigkeit und Abrechnung

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf COVID-19-Schutzimpfungen in dem Umfang, wie er durch die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegt ist. Für die vertragsärztliche Abrechnung ist die Ziffer 88346 mit dem jeweils zutreffenden Suffix vorgesehen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Ihre Kassenärztliche Vereinigung Saarland

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