Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen:
Dieses Informationsangebot richtet sich an alle operativ tätigen Ärzte, die an der einrichtungsbezogenen Befragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement teilnehmen, und soll sie bei der Beantwortung der Fragen unterstützen.
Die jährliche Dokumentationspflicht bestand erstmalig ab dem 1. Januar 2018 und bezieht sich jeweils auf das vorangegangene Jahr. Es empfiehlt sich, dass sich betroffene Ärzte bereits frühzeitig mit den Inhalten der Befragung auseinandersetzen.
Die Dokumentationen müssen bis zum 28. Februar eines jeden Jahres bei der Datenannahmestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen. Den Leistungserbringern (auch den Belegärzten) steht hierfür im Mitgliederbereich der Kassenärztlichen Vereinigung ein Webportal zur kostenfreien Dokumentation zur Verfügung.
Die Rückmeldeberichte des gesamten Erfassungsjahrs (bezogen auf die Wundinfektionsraten und die Ergebnisse der Einrichtungsbefragung) werden den Ärztinnen und Ärzten jeweils zum 31. Mai zur Verfügung gestellt.
Bei auffälligen Ergebnissen kann die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) ein Stellungnahmeverfahren einleiten. Sollten die Auffälligkeiten nicht ausreichend aufgeklärt werden, können die LAGen geeignete qualitätsfördernde Maßnahmen festlegen.