Verfahren 4 (QS NET) nach der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung – DeQS-RL
Für die Nierenersatztherapie gelten ab 1. Januar 2020 im ambulanten und stationären Sektor dieselben Vorgaben zur Qualitätssicherung (QS). Im Kern geht es dabei um die einheitliche Erfassung und Auswertung von Behandlungsdaten mit dem Ziel, die Qualität der medizinischen Versorgung von Patienten mit chronischem Nierenversagen zu sichern. Das Verfahren betrifft die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dafür Indikatoren (DeQs-RL Anlage 1 Indikatorenlisten der themenspezifischen Bestimmungen) festgelegt, anhand derer die Qualität gemessen und bewertet werden soll
Weitere Ziele des Verfahrens sind es, die Kooperation zwischen Dialyseeinrichtungen und Transplantationszentren zu fördern sowie die Rate an Komplikationen, Begleit- und Folgeerkrankungen im Rahmen von Dialyse und Organtransplantation zu verringern.
Teilnahmepflicht für Leistungserbringer
Alle Leistungserbringer die eine Genehmigung zur Durchführung von Dialysebehandlungen haben und diese auch erbringen und abrechnen sind zur Dokumentation im Rahmen der o.s. Richtlinie verpflichtet. Sie müssen ihre Daten in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) erfassen und die erstellten Exportdateien fristgerecht an die Datenannahmestelle (DAS) bei der KV Saarland übermitteln.
Grundlage für die Einführung der sQS ist die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie setzt die Regelungen in den §§ 92 und 136 Sozialgesetzbuch V um. Insbesondere ergibt sich aus der Richtlinie die Dokumentationspflicht für alle Vertragsärzte, die entsprechende Leistungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. In den themenspezifischen Bestimmungen werden Festlegungen und Zuordnungen zu den jeweiligen Verfahren getroffen sowie die Verfahren näher geregelt.
DeQS-RL Teil 2 – Verfahren 4: Nierenersatztherapie bei chronischen Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantation (QS NET)
Patientenbefragung
Eine Patientenbefragung wird derzeit entwickelt und steht voraussichtlich ab 2023 für den Einsatz im QS-Verfahren zur Verfügung. Der Abschlussbericht zur Patientenbefragung wurde im Dezember 2021 durch den G-BA veröffentlicht.
Datenlieferfristen für den Leistungserbringer
Quartal | Übermittlungsfrist |
1. Quartal | 15. Mai |
2. Quartal | 15. August |
3. Quartal | 15. November |
4. Quartal | 28. Februar des Folgejahres* |
Datenannahmestelle (DAS) der KV Saarland
Für kollektivvertraglich tätige Vertragsärzte ist die Datenannahmestelle bei der KV Saarland für die Datenannahme zuständig. Die Daten werden dort nach Eingang pseudonymisiert und an die Vertrauensstelle weitergeleitet.
Diagramm Übersicht Datenfluss
(*Quelle: eigene Darstellung KVS)
Sollstatistik der DAS an die Bundesauswertestelle
Die Datenannahmestelle leitet eine Aufstellung, aus der die Zahl der pro Leistungserbringer zu
dokumentierenden Datensätze (Soll) für das Erfassungsjahr hervorgeht, unverzüglich,
spätestens bis zum 31. März an die Bundesauswertungsstelle weiter.
Zwischenberichte/Rückmeldeberichte des IQTIG für den Leistungserbringer
Alle am Verfahren beteiligten Praxen und Krankenhäuser erhalten (sofern sie ihre Dokumentationen fristgerecht an die Datenannahmestelle übermittelt haben) pro Quartal einen Bericht sowie eine jährliche zusammenfassende Rückmeldung der Bundesauswertungsstelle (IQTIG). Diese stellt die Ergebnisse der eigenen Einrichtung im Jahresverlauf und im Vergleich mit einer Vergleichsgruppe dar.
Die Berichte werden im Mitgliederportal der KV Saarland zur Verfügung gestellt.
Quartal | Zwischenbericht des IQTIG |
1. Quartal | 15. Juli |
1. – 2. Quartal | 30. September |
1.- 3. Quartal | 31. Dezember |
1. – 4. Quartal | Jahresbericht bis 31. Mai des Folgejahres |
*Stand 2024/Änderungen sind des Spezifikationen des IQTIG zu entnehmen
Stellungnahmeverfahren durch die LAG Saarland
Wenn die KV Saarland Sie – im Auftrag der LAG Saarland– zum Stellungnahmeverfahren auffordert, hat die Auswertung Ihrer pseudonymisierten Daten rechnerische Auffälligkeiten ergeben und es wird ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet.
Die Geschäftsstelle der LAG führt über das QBS-Portal das Stellungnahmeverfahren durch. Unter Beteiligung der Fachkommissionen werden die ihr vom IQTIG übermittelten Auswertungen auf Auffälligkeiten ohne Kenntnis der Identität der Leistungserbringerin oder des Leistungserbringers, sofern eine Depseudonymisierung für den Zweck der Prüfung nicht zwingend erforderlich ist, geprüft. Ergeben diese Auswertungen Auffälligkeiten wird der Ärztin oder dem Arzt über das QBS-Portal Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Ergebnisse der Qualitätssicherung im Bundesqualitätsbericht
Der Bundesqualitätsbericht (BQB) ist eine Veröffentlichung der aggregierten Qualitätssicherungsergebnisse auf Bundesebene und wird zum jeweils 15. August veröffentlicht.
Für weitere Informationen und Anregungen steht Ihnen die KVS/Datenannahmestelle jederzeit gerne zur Verfügung.
Telefon: 0681/ 998370
oder per Kontaktformular: Thema “Qualitätssicherung”