Neue Punktionsziffer in Abschnitt 2.3 (GOP 02344)

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Neue Punktionsziffer in Abschnitt 2.3 EBM

Die perkutane (Nadel-)Biopsie an Lymphknoten, Knochen, Muskeln und Weichteilen verschiedener Lokalisationen sowie an Samenbläschen, Samenleitern, Samensträngen und Nebenhoden kann nun mit der neuen GOP 02344 des Abschnitts 2.3 EBM abgerechnet werden (Bewertung: 137 Punkte). Die Vergütung im Rahmen des AOP-Vertrags erfolgt extrabudgetär.

Sofern die Leistung nach der GOP 02344 nicht im Rahmen des AOP-Vertrags durchgeführt wird, ist dies bundeseinheitlich zu kennzeichnen mit dem Suffix “A”. In diesem Fall erfolgt die Vergütung zunächst für zwei Jahre extrabudgetär.

Begleitleistungen und Suffixe in Verbindung mit der Punktion GOP 02344

Begleitleistungen und Suffixe:
• GOP 33040: Sonographie der Thoraxorgane (Suffix “C”)
• GOP 33042: Abdominelle Sonographie (Suffix “C” oder Suffix “D” bei Leistungen i.V. mit GOP 01748 und 02344)
• GOP 33043: Uro-Genital-Sonographie (Suffix “C” oder Suffix “D” bei Leistungen i.V. mit GOP 01748 und 02344 oder Suffix “E” i.V. mit Leistungen der Mutterschaftsvorsorge neben 02344)
• GOP 33050: Gelenk-Sonographie, Sonographie von Sehnen, Muskeln, Bursae (Suffix “C”)
• GOP 33091 und 33092: Zuschlag für optische Führungshilfe (Suffix “C”)
• GOP 34430: MRT-Untersuchung des Thorax (Suffix “C”)
• GOP 34441: MRT-Untersuchung des Abdomens (Suffix “C”)
• GOP 34442: MRT-Untersuchung des Beckens (Suffix “C”)

Die zur GOP 02344 zugehörigen Begleitleistungen werden extrabudgetär vergütet, sofern sie im Rahmen des AOP-Vertrags abgerechnet werden. In diesen Fällen sind die Begleitleistungen – im Gegensatz zur GOP 02344 – mit den aufgeführten Suffixen zu kennzeichnen

Vereinfacht gesagt gilt folgende Faustregel: Wird die GOP 02344 nicht gekennzeichnet, erfolgt eine Kennzeichnung der genannten Begleitleistungen!

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