Häusliche Krankenpflege: Neues Formular ab 1. Juli – Blankoverordnung dann möglich- Stand 06/24

Geschätzte Lesedauer: < 1 min

Wir möchten Sie auf den Formularwechsel bei der häuslichen Krankenpflege hinweisen. Ab dem 1. Juli gilt eine neue Version des Verordnungsformulars Muster 12. Ab diesem Zeitpunkt ist das neue Formular verbindlich zu nutzen. Bitte verwenden Sie bis 30. Juni 2024 die bisherigen Formulare und vernichten Sie anschließend die Restmengen, da die alten Vordrucke ihre Gültigkeit verlieren. Verordnungen, die davor ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Praxen müssen somit rechtzeitig neue Formulare bestellen.

Ein Grund ist die Möglichkeit einer Blankoverordnung, die auf dem aktualisierten Formular festgelegt werden kann. Infolge erhält das neue Formular zusätzliche Ankreuzfelder.

Blankoverordnung:

Praxis verordnet Maßnahmen, bei denen die Pflegekräfte Häufigkeit und Dauer festlegen (neues Feld) ► der Verordnungszeitraum entfällt

keine Blankoverordnung:

Praxis verordnet und füllt die Angaben über Häufigkeit und Dauer der Maßnahmen selbst aus ► der Verordnungszeitraum auswählen

Ausfüllhilfe:    https://www.kbv.de/media/sp/Muster_12_Vordruckerlaeuterungen_2024.pdf

weitere Infos: https://www.kbv.de/html/1150_69875.php

War dieser Artikel hilfreich?
Nein