Textilhygiene in der Arztpraxis – Aufbereitung von Praxiswäsche als Teil des Hygienekonzepts
Ärztinnen und Ärzte sowie die Beschäftigten in Arztpraxen haben regelmäßig Kontakt mit Patienten und Erregern, welche die Patienten in die Praxis einbringen. Neben harmlosen Mikroorganismen werden auch Krankheitserreger auf die Arbeitskleidung übertragen.
Die Gefährdung ist nicht immer offensichtlich und erkennbar. Eine Weiterverbreitung von möglichen Krankheitserregern muss durch geeignete Aufbereitungsmaßnahmen verhindert werden.
Folgende in der Arztpraxis anfallende Wäsche muss aus Gründen des Infektions- und Arbeitsschutzes desinfizierend gewaschen werden:
- (potentiell) kontaminierte Arbeitskleidung
- Schutzkleidung (Schutzkittel, Schürze zum Mehrfachgebrauch)
- Tücher und Wischbezüge, die zur Desinfektion bzw. desinfizierenden Reinigung genutzt werden
- jegliche Textilien inkl. Wäschesäcke, die kontaminiert sind.
TRBA 250
Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege regelt, dass Schutzkleidung oder (potenziell) kontaminierte Arbeitskleidung von den Beschäftigten nicht zur Reinigung nach Hause mitgenommen werden. Die Leitung der Praxis ist dafür verantwortlich, dass die oben genannte Praxiswäsche fachgerecht aufbereitet wird und muss eine praktikable Regelung treffen.
Wann ist Arbeitskleidung kontaminiert?
Wenn Arbeitskleidung mit infektiösen Ausscheidungen oder Körperflüssigkeiten in Kontakt kommt, wird diese als kontaminiert bezeichnet. Auch wenn anhand der Gefährdungsbeurteilung im Praxisalltag nicht von einer Kontamination der Arbeitskleidung auszugehen ist, kann diese – sichtbar oder unsichtbar – jederzeit auftreten. Deswegen ist es durchaus sinnvoll, eine grundsätzliche desinfizierende Reinigung der Arbeitskleidung (außerhalb des eigenen Haushalts) anzustreben.
Die Aufbereitung von Praxiswäsche kann mit folgenden Geräten erfolgen:
- Haushaltswaschmaschine (nur Reinigung)
- spezielle Waschmaschine mit Desinfektionsprogramm (Reinigung und Desinfektion)
- Industrielle Desinfektions-Waschmaschine in der Wäscherei (Reinigung und Desinfektion)
Eine desinfizierende Aufbereitung kann mit einfachen Haushaltswaschmaschinen nicht sicher gewährleistet werden, da weder eine definierte Temperaturhaltezeit noch das erforderliche Flottenverhältnis sichergestellt werden kann.
Sicher ist die Aufbereitung bei Waschmaschinen mit thermischem oder chemo-thermischem Desinfektionsprogramm:
- Beim thermischen Verfahren erfolgt die Desinfektion mit heißem Wasser über eine Einwirkzeit von 10 Minuten bei 90°C bzw. 15 Minuten bei 85°C. Hier kann ein herkömmliches Waschmittel Anwendung finden. Dieses Verfahren ist bevorzugt anzuwenden.
- Beim chemo-thermischen Verfahren kommt ein VAH-gelistetes desinfizierendes Waschmittel (regulär auf Peroxidbasis) in der entsprechenden Konzentration zur Anwendung. Es stehen Verfahren bis 70°C und einer Einwirkzeit von 10 bis 20 Minuten zur Verfügung. Die vom Hersteller des Waschmittels angegebene Temperatur, die Einwirkzeit und das Flottenverhältnis (Wäsche zu Waschwasser) müssen sichergestellt werden.
- in Wäschereien, die nach Gütezeichen RAL-GZ 992/2 für „Krankenhauswäsche“ zertifiziert sind.
Lagerung von aufbereiteter Praxiswäsche
Bis zur Wiederverwendung muss die aufbereitete Praxiswäsche frei von Krankheitserregern und anderen schädlichen Einflüssen bleiben. Die Wäschelagerung muss staub- und kontaminationsgeschützt erfolgen.
Prozessbeschreibung
Der gesamte Prozess, einschließlich der möglichst maschinellen Trocknung, Lagerung, Verantwortlichkeit usw. muss im Hygieneplan beschrieben werden.