Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln in der Arztpraxis – Rechtliche Vorgaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz

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DGUV Information 207 206 „Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst”

Die im März 2024 ausgegebene Informationsbroschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – DGUV, weist auf die rechtlichen Vorgaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln hin.

Die Information beinhaltet u.a. eine Aktualisierung zum Aspekt Schnittstelle Hygiene und Arbeitsschutz sowie eine Übersicht zu Inhaltsstoffen in Desinfektionsmitteln und zum Tragen von Schutzhandschuhen und Betriebsanweisungsentwürfen.

Sie enthält Empfehlungen, die die Umsetzung von gefahrstoffbezogenen Regelungen in der Praxis erleichtern sollen, informiert über die Desinfektionsmittel, die im Gesundheitsdienst zum Einsatz kommen, und über die möglichen Gesundheitsgefahren, die von ihnen ausgehen.

Dies umfasst auch die Darstellung geeigneter Schutzmaßnahmen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben. Sie unterstützt damit bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Die Information richtet sich an Verantwortliche in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in gesundheitsdienstlichen Einrichtungen und Führungskräfte, die für die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Desinfektionsmittel verantwortlich sind, sowie an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte und Betriebsärztinnen, Sicherheitsbeauftragte, betriebliche Interessenvertretungen, Beschäftigte sowie an Hygienefachpersonal.

Unser Referent für Hygiene Henning Adam berät Sie gerne zum Thema Desinfektionsmittel und steht Ihnen sowohl telefonisch als auch schriftlich auf Anfragen über das Kontaktformular zur Verfügung

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