Diagnostische Referenzwerte/ Dosismanagement

Geschätzte Lesedauer: 1 min

Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 11.01.2023 wurden die diagnostischen Referenzwerte (DRW) für diagnostische und interventionelle Röntgenanwendungen aktualisiert.

Die vom Bundesamt für Strahlenschutz festgelegten DRW sollen mit ihren Dosisgrenzwerten der Strahlenoptimierung und Qualitätssicherung dienen. Durch sie sollen Situationen erkannt werden, in denen die Patientendosis ungewöhnlich hoch ist.

Die DRW stellen keine Grenzwerte für Patienten dar und gelten nicht für einzelne individuelle Untersuchungen.
Sie dienen in der radiologischen Diagnostik als Richtwerte. Die Untersuchungen sollen so optimiert werden, dass die DRW im Mittel (mindestens 10 Untersuchungen der gleichen Aufnahmetechnik und Körperregion) nicht überschritten werden.

Abweichungen müssen im Einzelfall begründet und dokumentiert werden.

Die Ärztliche Stelle hat die Aufgabe, die Einhaltung der Referenzwerte bei der Patientenexposition anhand der von den Institutionen gemeldeten Dosiswerte zu überprüfen und eine beständige, ungerechtfertigte Überschreitung der zuständigen Behörde mitzuteilen. (§130 StrlSchV)

Die Diagnostischen Referenzwerte in Ihrer neusten Version vom Bundesamt für Strahlenschutz finden Sie unter den Anlagen.

Dosismanagement § 114 StrlSchV

Mit Inkrafttreten der neuen Strahlenschutzverordnung vom 31.12.2018 wird bei der Verwendung einer Röntgeneinrichtung am Menschen eine Funktion gefordert, die die für die Ermittlung der Exposition der untersuchten und behandelten Person erforderlichen Parameter elektronisch aufzeichnet und für die Qualitätssicherung elektronisch nutzbar macht.

Das erleichtert die Überprüfung, ob bei dosisintensiven Untersuchungen, Interventionen und Behandlungen die diagnostischen Referenzwerte eingehalten werden.

War dieser Artikel hilfreich?
Nein