Hochschulambulanzen

Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland gewährleistet verschiedenen Hochschulambulanzen der Universität des Saarlandes zur Durchführung der Lehr- und Forschungsauftragen die ambulante Versorgung von GKV-Versicherten und anspruchsberechtigten Personen gemäß § 75 Abs. 3 SGB V.

Die Ermächtigungen der Hochschulambulanzen sind in den einzelnen Verträgen geregelt. Diese finden Sie im Bereich „Downloads