Die ambulante Versorgung krebskranker Patienten ist bundesweit in der Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag geregelt.
Zur Umsetzung dieser Onkologie-Vereinbarung wurde mit den hiesigen Krankenkassenverbänden eine vertragliche Regelung zur Teilnahmevoraussetzung und zur Vergütung der erbrachten Leistungen abgeschlossen.
Im Bereich „Dokumente“ finden Sie die vollständige Vereinbarung.