Onkologie

Die ambulante Versorgung krebskranker Patienten ist bundesweit in der Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag geregelt.

Zur Umsetzung dieser Onkologie-Vereinbarung wurde mit den hiesigen Krankenkassenverbänden eine vertragliche Regelung zur Teilnahmevoraussetzung und zur Vergütung der erbrachten Leistungen abgeschlossen.

Im Bereich „Dokumente“ finden Sie die vollständige Vereinbarung.

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AOK
vdek
IKK SW
KNAPPSCHAFT
SVLFG
BKK LV Mitte

Stand 01/01/2019