Zweitmeinung Knieendoprothetik

Patienten haben für verschiedene planbare Eingriffe einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung.

Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.

Orthopädie und Unfallchirurgie
Physikalische und Rehabilitative Medizin
01645
Aufklärung und Beratung sowie Zusammenstellung der Patientenunterlagen gemäß § 6 Abs. 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Zweitmeinungsverfahren
01645E
Aufklärung und Beratung sowie Zusammenstellung der Patientenunterlagen gemäß § 6 Abs. 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Zweitmeinungsverfahren (Zweitmeinungsverfahren bei geplantem Kniegelenkersatz)