Früherkennung und Frühförderung

Mit Wirkung zum 01.06.2020 hat die KVS mit den Verbänden der Krankenkassen eine Vereinbarung zur vertragsärztlichen Mitwirkung an der Landesrahmenvereinbarung des Saarlandes nach § 46 Abs. 4 SGB IX Früherkennung und Frühförderung (Komplexleistung) geschlossen.

Im Mittelpunkt des Vertrags steht die vertragsärztliche Bedarfsfeststellung bzw. -überprüfung (incl. Verordnungsverfahren) für die Komplexleistungen der interdisziplinären Frühförderstellen (IFF) durch Kinder- und Jugendärzte sowie Allgemeinmediziner (mit besonderer Genehmigung).

Einzelheiten zu dieser Vereinbarung finden Sie im Bereich „Verträge“.

Allgemeinmedizin
Kinder- und Jugendmedizin
98015
Bedarfsfeststellung
98016
Halbjährliche Bedarfsüberprüfung
AOK
vdek
IKK SW
KNAPPSCHAFT
SVLFG
BKK LV Mitte

Stand 01/06/2020