Die Ultraschalldiagnostik ist das am häufigsten angewandte bildgebende Verfahren. Mit Hilfe eines Schallkopfes, der Ultraschallwellen aussendet, werden verschiedene Organe bzw. Körperregionen untersucht. Die besonderen Verfahren der Doppler-Sonografie und Farb-Doppler-Sonografie liefern zusätzlich Informationen über die Strömungsrichtung, -geschwindigkeit und -stärke des Blutflusses in den Gefäßen.
Die fachlichen und apparativen Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von Ultraschalleistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung regelt die Ultraschall-Vereinbarung (USV).
Wichtiger Hinweis: Ob bzw. welche Ultraschallleistungen unter Beachtung der Grenzen des Fachgebietes erbracht werden dürfen, ergibt sich aus der Weiterbildungsordnung des Saarlandes sowie dem EBM. Wird ein Anwendungsbereich (Organ/Organregion) dem Fachgebiet gemäß WBO und/oder EBM nicht zugeordnet, ist eine Genehmigung nicht möglich.
Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.