Das Telemonitoring soll die Versorgung von Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz durch eine lückenlose Betreuung verbessern. Dabei werden medizinische Daten von Patienten an ein telemedizinisches Zentrum (TMZ) übermittelt, dort fachlich bewertet und bei Bedarf an die Ärzte weitergeleitet, die primär für die Behandlung zuständig sind (PBA). Kardiologen in der Funktion eines TMZ benötigen eine Abrechnungsgenehmigung.
Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.