Soziotherapie

Soziotherapie ist eine Betreuungsleistung für schwer psychisch kranke Menschen, durch die Krankenhausaufenthalte vermieden werden sollen. Die Patienten sollen durch Soziotherapie in die Lage versetzt werden, ambulante ärztliche und psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Erst wenn eine Genehmigung der KV vorliegt, darf Soziotherapie verordnet und zulasten der Krankenkassen abgerechnet werden.

Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.

Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in
Neurologie
Psychiatrie und Psychotherapie
Psychologische/r Psychotherapeut/in
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
FA mit ZWB Psychotherapie
30800
Hinzuziehung soziotherapeutischer Leistungserbringer
30810
Erstverordnung Soziotherapie
30811
Folgeverordnung Soziotherapie