Unterlagen zur Aufnahme ins Arztregister:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Geburtsurkunde (oder entsprechender Nachweis aus dem Personenstandsregister)
- Gegebenenfalls Urkunde über Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch)
- Zeugnis über den Studienabschluss
- Approbationsurkunde
- Urkunde über Facharztanerkennung oder Qualifikation im Richtlinienverfahren
- Nachweise/Zeugnisse über bisherige ärztliche/psychotherapeutische Tätigkeit
- Urkunde/n über abgeschlossene Weiterbildungen
- Promotionsurkunde beziehungsweise Nachweise über die Berechtigung zum Führen akademischer Grade oder Titel
- Gegebenenfalls Staatsangehörigkeitsnachweis
- Bei ausländischen Dokumenten Übersetzung eines staatlich anerkannten Übersetzers
Anträge auf Eintragung ins Arztregister zum Download unter “Article attachments”