Arztregister

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Die Eintragung in das Arztregister ist Grund­voraussetzung für eine Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 SGB V). Die Arztregister­eintragung setzt unter anderem eine abgeschlossene Weiter­bildung als Facharzt oder eine Ausbildung als Psycho­therapeut in einem der drei Richtlinien­verfahren voraus.

Unterlagen zur Aufnahme ins Arztregister:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Geburtsurkunde (oder entsprechender Nachweis aus dem Personenstandsregister)
  • Gegebenenfalls Urkunde über Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch)
  • Zeugnis über den Studienabschluss
  • Approbationsurkunde
  • Urkunde über Facharztanerkennung oder Qualifikation im Richtlinienverfahren
  • Nachweise/Zeugnisse über bisherige ärztliche/psychotherapeutische Tätigkeit
  • Urkunde/n über abgeschlossene Weiterbildungen
  • Promotionsurkunde beziehungsweise Nachweise über die Berechtigung zum Führen akademischer Grade oder Titel
  • Gegebenenfalls Staatsangehörigkeitsnachweis
  • Bei ausländischen Dokumenten Übersetzung eines staatlich anerkannten Übersetzers
Urkunden sind stets im Original vorzulegen. Das Arztregister fertigt für Ihre Registerkarte entsprechende Beglaubigungen an.

Anträge auf Eintragung ins Arztregister zum Download unter “Article attachments”

Der Arzt ist in das Arztregister des Zulassungsbezirks einzutragen, in dem er seinen Wohnort hat, § 4 Abs. 1 Ärzte-ZV.
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