Unter der Rhythmusimplantat-Kontrolle ist die konventionelle sowie telemedizinische Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers und/oder eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators (ICD) und/oder eines implantierten Systems zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT) zu verstehen.
Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.