Die Überprüfung der otoakustischen Emissionen bezeichnet die Messung von Schallaussendungen der äußeren Haarzellen des Innenohrs. Bei der Messung der otoakustischen Emissionen werden über ein sehr empfindliches Mikrofon die Schallaussendungen der Haarzellen des Innenohres registriert.
Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.