Nuklearmedizin

In der nuklearmedizinischen Diagnostik werden den Patienten radioaktive Arzneimittel (Radiopharmaka) verabreicht, die sich je nach ihren pharmakologischen Eigenschaften in unterschiedlicher Konzentration in den Organen oder Geweben des Menschen anreichern. Sie sind auf Grund ihrer Radioaktivität mit geeigneten Messgeräten von außen in ihrer zeitlichen und räumlichen Verteilung im Körper nachweisbar und werden so sichtbar gemacht.

Die nuklearmedizinische Diagnostik ermöglicht die Untersuchung nahezu sämtlicher Organsysteme des Menschen. Sie liefert Aussagen zur Funktion interessierender Organsysteme sowohl hinsichtlich allgemeiner Funktionsstörungen (zum Beispiel Nierenfunktionsszintigraphie) als auch örtlich umschriebener Krankheitsherde in einzelnen Organen (zum Beispiel Nachweis von Entzündungsherden). Die nuklearmedizinische Diagnostik ist eine wichtige Ergänzung zur so genannten morphologischen Bildgebung, die die Form und Struktur der untersuchten Organe beziehungsweise Gewebe darstellt (zum Beispiel Röntgendiagnostik).

Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.

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Nuklearmedizin
Radiologie
Kapitel 17
Nuklearmedizinische Gebührenordnungspositionen