Fachärzte, die laboratoriumsmedizinische Leistungen des Spezial-Labors abrechnen möchten, benötigen eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor (QSV Spezial-Labor). In der Vereinbarung sind u. a. auch die Anforderungen für die Überprüfung der internen und externen Qualitätssicherung festgelegt. Die Anforderungen basieren auf der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK).
Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.