Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs

Gesetzlich Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening, eine Untersuchung, die bei entsprechend qualifizierten Haus- und Hautärzten erfolgt. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Das Screening verfolgt das Ziel, Hautkrebserkrankungen so frühzeitig wie möglich zu erkennen und damit die Prognose zu verbessern. Das Screening ist eine Ergänzung zur Selbstuntersuchung. Darüber hinaus bestehen für Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten regionale Verträge mit Krankenkassen über die Durchführung eines Hautkrebsvorsorge-Verfahrens für unter 35jährige Versicherte.

Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.

Allgemeinmedizin
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Innere Medizin - hausärztliche Versorgung -
01745
Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs
01746
Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 01732 für die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs