Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zu Arthroskopie
- Die Durchführung der Arthroskopie außerhalb der genehmigten Einrichtungen ist nur mit vorheriger Genehmigung möglich.
Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.