Arthroskopie

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zu Arthroskopie

  • Die Durchführung der Arthroskopie außerhalb der genehmigten Einrichtungen ist nur mit vorheriger Genehmigung möglich.

Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.

Allgemeinchirurgie
Orthopädie und Unfallchirurgie
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