Sozialversicherungsabkommen/EU-Versicherte

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Die Abrechnung erfolgt entweder über die europäische Krankenversichertenkarte, provisorische Ersatzbescheinigung, den nationalen Anspruchsnachweis oder bei fehlendem Anspruchsnachweis nach GOÄ.

Zusätzlich ist in der Kostenträgeruntergruppe Feldkennung FK 4106 die 01 sowie in der Besonderen Personengruppe Feldkennung FK 4131 die 07 einzutragen

Verordnungen von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln erfolgen auf den üblichen Formularen. Zusätzlich ist die Ziffer 1 für die Angabe der Versichertenart in der Feldkennung FK 3108 und die Ziffer 7 für die Angabe der besonderen Personengruppe in der Feldkennung FK 4131 einzutragen.

Weitere Informationen zur europäischen Krankenversichertenkarte, KBV-Regelungen zur vertragsärztlichen Behandlung von Personen, die im Vereinigten Königreich krankenversichert sind sowie eine Checkliste zur Abrechnung von Patienten, die im Ausland krankenversichert sind, finden Sie unter Links und Verweise.

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