Die Abrechnung von Behandlungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Bundesentschädigungsgesetz bzw. Kriegsopferversorgungsgesetz erfolgt je nach Fall mit der Versichertenkarte oder Überweisungsschein.
In diesen Fällen ist in der Kostenträgeruntergruppe Feldkennung FK 4106 die 02 sowie in der Besonderen Personengruppe Feldkennung FK 4131 die 06 einzutragen bzw. auf der Versichertenkarte hinterlegt.
Bei Verordnungen bezüglich Anspruchsberechtigten nach dem BVG/BEG/KOV ist das Feld 6 zu kennzeichnen.
Der Überweisungsschein ist in der Praxis aufzubewahren.
Unter Links und Verweise finden Sie die aktuellen Abrechnungsmodalitäten.